AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Kenneth Paulsen Projektmanagement

1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten gegenüber privaten Personen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend: Kunde).
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grund­lage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder ver­wandter Art handelt.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen, soweit sie den vorliegenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese aus­drücklich als verbindlich bezeichnet haben.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung inTextform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich.
(3) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Ge­wichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrück­lich als verbindlich bezeichnet sind.
(4) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleich­baren öffentlichen Anpreisungen, auch über elektronische Medien enthaltenen, An­gaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.  
(5) Die Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Display- oder Suchmaschinenwerbungs-Kampagnen
(z. B. Google AdWords), Verträge zur Conversion-Optimierung, Verträge über die Durchführung von Contentmarketing-Maßnahmen und Verträge zur Durchführung von Online-Reputationsmanagement sind Dienstverträge. Für die in diesem Rahmen durchgeführte Maßnahmen schuldet Kenneth Paulsen Projektmanagement keinen über die Dienstverpflichtung hinausgehenden Erfolg.
(6) Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von Kenneth Paulsen Projektmanagement gelieferten Leistungen und Produkte sowie Beratungen und Empfeh­lungen unserer Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich.    

3. Lieferung
(1) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichtsanderes mit dem Kunden ver­einbart ist. Die Vereinbarung eines genauen Liefertermins setzt die schriftliche Bestä­tigung von Kenneth Paulsen Projektmanagement voraus. Die Verfristungen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungs­gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(2) Kenneth Paulsen Projektmanagement ist zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Kenneth Paulsen Projektmanagement ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.  

4. Pflichten des Kunden, Verantwortlichkeit, Haftung
4.1. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Installation, Funktionsprüfung, Gebrauchsübergabe und Schulung sowie sonstiger Vertragserfüllung/ -durchführung unterstützt der Kunde Kenneth Paulsen Projektmanagement im erforderlichen Umfang, soweit zumutbar. Der Kunde gibt Kenneth Paulsen Projektmanagement die erforderlichen Informatio­nen und Unterlagen, um die Kenneth Paulsen Projektmanagement ihn bittet. Er gewährt Kenneth Paulsen Projektmanagement Zutritt zu seinem Geschäftsbetrieb und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten von Kenneth Paulsen Projektmanagement an, soweit das die Installationsarbeiten und Schulun­gen erfordern.
(2) Der Kunde stellt Kenneth Paulsen Projektmanagement die in die Leistungen und Produkte einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwort­lich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für den mit den Leistungen und Produktverfolgten Zweck eignet, ist Kenneth Paulsen Projektmanagement nicht ver­pflichtet. Kenneth Paulsen Projektmanagement ist nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit das bei ihr beauftragte Produkt mit Richtlinien etc. des Kunden oder Dritter konform geht. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Kenneth Paulsen Projektmanagement verpflichtet, den Kunden auf die Mängel des Inhalts hinzuweisen.
(3) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbrin­gung von Dienstleistungen zu verwendenden oder in die Produkte einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken und, soweit erforderlich, sonstige Rechte / Lizenzen.
(4) Der Kunde wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Lieferung wesentlicher Umstände rechtzeitig schriftlich mitteilen.
(5) Kenneth Paulsen Projektmanagement haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungs­pflichten des Kunden entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstige Bestel­lungen, die ihr vom Kunden zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorge­geben werden.
(6) Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nichtdurchgeführt werden, die im Ver­antwortungsbereich des Kunden liegen, ist Kenneth Paulsen Projektmanagement berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstandenen Mehraufwand inRechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die obengenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, der gemeldete Fehler bei der Vorortinspektion durch Kenneth Paulsen Projektmanagement tatsächlich nicht aufgetreten ist oder der Kunde den vereinbarten lnstandsetzungstermin versäumt hat.  

4.2. Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde garantiert Kenneth Paulsen Projektmanagement, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten das ausreichende Recht hat und diese frei von datenschutzrechtlichen Einschränkungen sind.
(2) Bei der Betreuung von Sponsorlinks (z. B. Google AdWords) garantiert der Kunde ferner, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegenVorschriften des Wettbewerbs, des Marken- und Kennzeichenrechts oder des Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(3) Kenneth Paulsen Projektmanagement ist nicht dafür verantwortlich zu überprüfen, inwieweit die von dem Kunden uns zur Verfügung gestellten Inhalte bei einem Einstellen ins Internet die oben­ genannten Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige notwendigeNutzungsrechte und sonstige Zustimmungen von den Rechteinhabern dieser Inhaltezu erwerben.  

4.3. Haftung, Freistellungserklärung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Kenneth Paulsen Projektmanagement von sämtlichen Ansprüchen undForderungen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen der vom Kunden unszur Verfügung gestellten Inhalte uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.
(2) Der Kunde haftet auch für alle von ihm eingestellten Inhalte, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.  

5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Preise für Waren verstehen sich ab Lager und umfassen insbesondere nicht Aufstel­lung und Montage vor Ort sowie Installation und Inbetriebnahme. Für bestellte Arbeits-, Dienst-, Werk- bzw. andere Leistungen umfasst der Preis die Leistungserbringung am Firmensitz von Kenneth Paulsen Projektmanagement. Fallen Kosten für Transport und Versicherung für Waren­lieferungen sowie Kostenfür Anfahrts-, Abfahrts-, Arbeits- und Wartezeiten sowie Wege- und Auslösungskosten für sonstige Leistungen an, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Reparaturarbeiten und sonstige Leistungen sind gesondert zu vergüten, es sei denn, es handelt sich um Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung.  
(3) Die Vergütung von Kenneth Paulsen Projektmanagement wird nach dem gültigen Preisverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart, z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundensätzen, nach Selbstkosten o. ä. vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen von Kenneth Paulsen Projektmanagement, die auf nachträg­lichen Änderungs- oder Ergänzungswünschendes Kunden beruhen. Dies gilt insbe­sondere für Änderungen nach Abnahme oder Teilabnahme von Pflichtenheft, Konzept, Grundversion oder Fertigstellung. Dabei kommt einer Abnahme das Schweigen nach Übersendung von Pflichtenheft, Konzept, Grundversion oder Fertigstellung oder Teilen davon trotz Aufforderung, sich binnen einer gesetzten Frist zu äußern, gleich.
(4) Zahlungen sind sofort netto Kasse fällig. Zahlungsverzugtritt spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang und Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Vergütung schuldet der Kunde gern. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. Ein weiterer Verzugsschaden von Kenneth Paulsen Projektmanagement bleibt davon unbenommen.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.
(6) In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck) liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden.  

6. Rechtsübertragung / Weil-/ Source-Code
(1) Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahme fälligen Beträge das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen. Die kostenfreie Nutzung angelieferter Sachen vor der Abnahme ist gestattet.
(2) Der Kunde erwirbt, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist, mit der voll­ständigen Zahlung der bis einschließlich zur Abnahmefälligen Beträge das einfache, nicht ausschließliche, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland be­schränkte, zeitlich unbegrenzte Recht, die vertragsgegenständliche Software in dem im Objektcode definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (wie z. B., aber nichtabschließend: Logo, Webdesign, Bilder, Texte etc.) zu nutzen. Ergänzend gelten die Regeln der §§ 69 a ff. Urhebergesetz im Sinne des Erwerbes gegen Einmallizenz auf Dauer. Die kostenfreie Nutzung zu Testzwecken ist auch vor der Abnahme gestattet.
(3) Soweit Kenneth Paulsen Projektmanagement mit freier Software arbeitet bzw. die sein der Software für den Kunden implementiert, umfasst die Rechtsübertragung an den Kunden keine weiteren Rechte, als sie Kenneth Paulsen Projektmanagement zustehen.
(4) Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung.  
(5) Im Rahmen der Erstellung von Websites wird dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der gesamten geschuldeten Vergütung der Quellcode zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website entsteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht wird entsprechend beschränkt. Das nach dem Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.
(6) Im Rahmen der Erstellung von Websites gilt das eingeräumte Nutzungsrecht nur für die Nutzer der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die voll­ständige Website in anderer Form- auch in gedruckter Form - zu nutzen.
(7) Bei den von Kenneth Paulsen Projektmanagement erstellten Produkten werden angeeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberschaft von Kenneth Paulsen Projektmanagement aufgenommen.

7. Referenzen
Kenneth Paulsen Projektmanagement darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von Kenneth Paulsen Projektmanagement und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Kenneth Paulsen Projektmanagement darf ferner die vertragsgegenständlichen Produkte nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen.

8. Schutzrechte Dritter an Lieferungen und Leistungen
(1) Kenneth Paulsen Projektmanagement geht für den Bereich der BundesrepublikDeutschland davon, dass der vertragsgemäße Gebrauch der von Kenneth Paulsen Projektmanagement veräußerten Produkte keine Schutz­rechte Dritter verletzt.
(2) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechts­verletzungen wegen der obigen Produkte geltend machen. Kenneth Paulsen Projektmanagement trägt die ge­samten Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen bezüglich der behaupteten Schutzrechtsverletzungen und entscheidet über die rechtlichen Abwehrmaßnahen sowie bei Vergleichsverhandlungen.
(3) Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung die Schutzrechte Dritter, hat Kenneth Paulsen Projektmanagement die Wahl, ob die Lizenz erworben, die Softwaregeändert oder - eventuell teil­weise - ausgetauscht wird.
(4) Räumt Kenneth Paulsen Projektmanagement nicht die Rechte Dritter im Sinne von Ziffer 7. (3) aus, berechtigt das den Kunden zur Wandlung oder Minderung.  

9. Untersuchung / Abnahme
(1) Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach der Ablieferung/ Übergabe durch Kenneth Paulsen Projektmanagement, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Kenneth Paulsen Projektmanagement unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware / Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkenn­bar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Ent­deckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware/Leistung auch in Ansehung die­ses Mangels als genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat Kenneth Paulsen Projektmanagement den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sich Kenneth Paulsen Projektmanagement nicht auf die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit berufen.
(6) Vor der Abnahme ist der Kunde auch verpflichtet, die Entgegennahme von Waren und Werk- oder Dienstleistungen zu bestätigen.
(7) Kenneth Paulsen Projektmanagement kann vom Kunden eine Bestätigung verlangen, wenn Kenneth Paulsen Projektmanagement eine Ausführungsplanung (z. B. Skizzen für Websites, Layouts, Projektablaufpläne, Milestoneplan, etc.) zu vergeben hat. Der Kunde hat die Pflicht, auf Anwenderebene die Vollständigkeit der Ausführungsplanung zu überprüfen. Die Bestätigung ersetzt nicht die spätere Abnahme des gesamten Produktes.
(8) Kenneth Paulsen Projektmanagement kann vom Kunden die Abnahme verlangen, wenn Kenneth Paulsen Projektmanagement das voll­ständige Produkt übergeben hat.
(9) Als Abnahmedatum gilt der Termin der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Abnahme­protokolls oder der Freigabeerklärung durch den Kunden. Die Abnahme darf nicht un­billig verweigert werden. Soweit im Abnahmeprotokoll oder der Freigabeerklärung Mängel bzw. fehlende Funktionen oder Störungen festgehalten werden, so gilt als Ab­nahmedatum der erste Tag, an dem der letzte nicht nur unwesentliche Mangel besei­tigt bzw. die letzte nicht nur unwesentliche fehlende Funktion fehlerfrei integriert wurde.

10. Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetz­lichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelung zu.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
(3) Liegt ein offensichtlicher Mangel an einer gelieferten Ware vor, darf diese nicht ver­arbeitet/ installiert werden, soweit sich ein Schaden dadurch vergrößert oder entsteht.
(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucherwegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kundengegenüber Kenneth Paulsen Projektmanagement nach den §§ 478, 479 BGB unberührt.
(5) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde während des Gewähr­leistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung steht Kenneth Paulsen Projektmanagement das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle einer mangelhaften Bedienungsanleitung gilt, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung beschränkt, soweit nicht infolge der mangel­haften Bedienungsanleitung bereits einweitergehender Schaden eingetreten ist.
(6) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder Kenneth Paulsen Projektmanagement die Nacherfül­lung verweigert.
(7) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht ab­tretbar.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gern. den §§ 438 Abs. 1 Nr.2, 478,479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie inFällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht­verletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(9) Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Kunde die betroffene Soft- oder Hardware in ihren wesentlichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert. In diesen Fällen besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die technische Störung auch ohne diese Veränderungen eingetreten wäre und sie die er­forderlichen Arbeiten nichtwesentlich erschweren.  

11. Garantien
(1) Die Übernahme einer Garantie durch Kenneth Paulsen Projektmanagement bedarf einer ausdrücklichen schrift­lichen Erklärung.
(2) Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eineBeschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Besteller unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärungen und der einschlägigen Werbung ange­gebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.  

12. Haftung
(1) Kenneth Paulsen Projektmanagement haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verlet­zung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahr­lässigen Verhalten von Kenneth Paulsen Projektmanagement, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs­gehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ord­nungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bliebt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.  

13. Datenschutz
(1) Kenneth Paulsen Projektmanagement weist darauf hin, dass sie die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nut­zung, Weitergabe und gegebenenfallsÄnderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit Kenneth Paulsen Projektmanagement erforderlich ist. Kenneth Paulsen Projektmanagement ist insbesondere berechtigt, zu Zwecken der Bonitätsprüfung Informatio­nen von Dritten einzuholen.
(2) Kenneth Paulsen Projektmanagement ist ferner berechtigt, Dritte mit derAuslieferung der bestellten Ware und bei Verzug Dritte mit der Beitreibung der Forderungen zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Daten an die Beauftragten weiterzugeben.
(3) Kenneth Paulsen Projektmanagement ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kunden­pflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden. Kenneth Paulsen Projektmanagement verpflichtet sich, perso­nenbezogene Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.
(4) Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen oder die Berichtigung von über ihn bei Kenneth Paulsen Projektmanagement gespeicherte Daten verlangen. Kenneth Paulsen Projektmanagement verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezoge­nen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
(5) Der Widerruf oder das Verlangen, die gespeicherten personenbezogenen Daten un­entgeltlich bei Kenneth Paulsen Projektmanagement einzusehen ist zurichten an: info@kkprojektmanagement.de.
(6) Mit der Durchführung seiner Bestellung stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.  

14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Ver­zicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(2) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Schleswig-Holstein. Kenneth Paulsen Projektmanagement ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Kaufrecht der ,,United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods" wird aus­geschlossen.  
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.